Beherbergung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG mit Dritten (Hotelgast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen.
2. Reservierungen
Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG und dem Gast zustande.
Angebote von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
3. Stornofristen
Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung mittels Angabe einer Kreditkartennummer bestätigt.
Eine garantierte Reservierung kann mit der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Stornierungsfrist kostenfrei storniert werden.
In der Reservierungsbestätigung sind die gebuchten Ratentypen mit der jeweiligen Stornierungsfrist inkl. Stornierungshöhe aufgelistet. Nach der vereinbarten Stornierungsfrist ist eine Stornierung ausgeschlossen und die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (NO Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte mit der vereinbarten Stornierungsgebühr berechnet und der Gast hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Folgenächte.
4. Übernachtungspreise und sonstige Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannten Steuern, Gebühren und Abgaben, behält sich die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG vor, die Preise entsprechend anzupassen.
5. Zahlungsbedingungen
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Abreise im Hotel zu bezahlen. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card und Visa Card.
6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers in Höhe von EUR 30,00 in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
7. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG ist nicht zulässig. Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
8. Haftung von Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG
Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Pflichtverletzung seitens der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG kommt der Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen seitens der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG auftreten, wird die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen haftet die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache, die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG zur Anzeige bringt. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotelmanagement der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG.
Parkt der Hotelgast gegen Entgelt von EUR 6,00 pro Nacht auf einem unserer 400 Parkplätze, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG besteht nicht. Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet einen Schaden unverzüglich und offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
Alle Ansprüche gegen die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG.
9. Beendigung des Gastaufnahmevertrages
Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (1.) höhere Gewalt oder andere von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (2.) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (3.) Die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG und deren Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG zuzurechnen ist; (4.) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (5.) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7).
10. Gutscheine
Ein bei der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG erworbener Erlebnisgutschein kann lediglich für Leistungen der Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Erlebnisgutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins ist bei Kauf auf der Quittung ersichtlich. Erlebnisgutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Erlebnisgutscheine können nicht im Rahmen von Online-Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Erlebnisgutschein und die Rechnung versendet werden soll.
11. Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Frühstück kann nur in der dafür vorgesehenen Räumlichkeit des Frühstücksraums eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Hotelzimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
12. Nichtrauchen im Hotel
Das Rauchen im Hotelzimmer ist strengstens untersagt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von EUR 60,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Scheck Allwetteranlage GmbH & Co KG einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
13. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet.
14. Besondere Zahlungs- und Stornobedingungen
Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Zimmern, Kontingentverträgen oder zu entsprechend definierten Zeiträumen, gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Diese werden auf der Reservierungsbestätigung ausgewiesen oder ergeben sich aus den entsprechenden Verträgen.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.